Vor der Abstimmung über den Teilregionalplan Windenergie 2025 hat die AfD-Fraktion im Regionalverband Neckar-Alb eine eigene Stellungnahme abgegeben. Darin kritisieren wir insbesondere die unzureichend berücksichtigte Netzanbindung sowie das Fehlen tragfähiger Speichertechnologien. Beides stellt aus unserer Sicht einen gravierenden Abwägungsmangel nach § 1 Abs. 7 BauGB dar.
Da diese und weitere Bedenken im Entwurf nicht ausgeräumt wurden, hat unsere Fraktion dem Beschluss nicht zugestimmt.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
der Teilregionalplan Windenergie 2025 weißt einen starken Mangel auf. Aus unserer Sicht sind die Stromableitungen, also die Netzanbindung, nicht ausreichend berücksichtigt worden. Wir sehen dies als einen schwerwiegenden Abwägungsmangel im Sinne des §1 Abs. 7 BauGB an, da hierdurch Folgeprojekte mit erheblicher Umweltrelevanz die Auswirkung sind. Dies wurde aber nicht ausreichend berücksichtigt.
Daneben mangelt es dem ganzen Vorhaben an ausreichender Energiespeichertechnologie. Netzausfälle aufgrund einer Überlastung bei windreichen Sonnentagen sowie Strommangel an Tagen mit Dunkelflauten sind die logische Folge. Somit ist das ganze Vorhaben weder wirtschaftlich noch ökologisch vertretbar.
Wir, die AfD Fraktion, können daher den Beschluss nicht mittragen und bitten um Nachbesserung und Aufschiebung des Beschlusses."