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Wir bitten Sie um Ihre Spende für unseren Kreisverband Reutlingen

Ohne Spenden ist unsere politische Arbeit für die Bürger nicht realisierbar. Deshalb sind wir für jede – auch noch so kleine Spende – sehr dankbar. Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, so steht es im Grundgesetz. Deshalb sind Spenden an politische Parteien nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerabzugsfähig.

Alternative für Deutschland - AfD

AfD Kreisverband Reutlingen

Vereinigte Volksbanken

IBAN: DE18 6039 0000 0741 457008

BIC: GENODES1BBV


Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge
und Mitgliedsbeiträge.

Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend?
Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch ausgestellt. Diese ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen; der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.

Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer?
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) reduziert der übersteigende Betrag bis
1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).


 

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