Stuttgart, 13.05.2024.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, die Berufung der AfD gegen die vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene Verdachtsfallbeobachtung der AfD zurückzuweisen. Das Gericht behauptet, dass ein maßgeblicher Teil der AfD verdächtigt werden kann, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zubilligen zu wollen. Die AfD wird die Zulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragen.
Hierzu die baden-württembergischen AfD-Landesvorsitzenden Markus Frohnmaier und Emil Sänze:
„Unsere politischen Gegner werden sich im Europawahlkampf über eine Negativschlagzeile für die AfD freuen, aber es kommt weniger auf die Schlagzeile als auf die Begründung an. Um die Spionagetätigkeit des Verfassungsschutzes zu rechtfertigen, verdächtigt uns das Gericht, dass wir eine Art Zweiklassensystem unter deutschen Staatsbürgern einführen wollen. Das ist völlig absurd und geht an der Realität vorbei. Weder im Parteiprogramm ist so etwas vorgesehen noch kenne ich irgendein Mitglied bei uns, das deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund als mindere Menschen ansieht. Im Gegenteil, die Partei wählt Migranten wie mich zum Beispiel in verantwortungsvolle Positionen. Das zeigt doch, dass Rassismus uns fremd ist.
Insgesamt war die Prozessführung seitens des Gerichts von erkennbarem Desinteresse geprägt, die vom Verfassungsschutz erhobenen Vorwürfe fair und umfassend zu prüfen. Beweisanträge von uns wurden pauschal abgewiesen. Das Urteil war daher erwartbar und bringt uns nicht aus der Ruhe. Das Gericht hat sich unkritisch ein falsches Bild von der AfD nur aufgrund der einseitigen Aktenlage einer politisch weisungsgebundenen Behörde gemacht. Wir werden daher richtigerweise in die nächste Instanz ziehen.“