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Pressemitteilung, Daniel Rottmann, Landtagsabgeordneter Baden-Württemberg

KV-REUTLINGEN - 24.02.2018

Weibliche Genitalverstümmelung interessiert die Landesregierung wenig

Stuttgart, den 22.02.2018

Auf Anfrage des Abgeordneten und ausländerpolitischen Sprechers Daniel Rottmann von der AfD im Stuttgarter Landtag zur Erkenntnislage über weibliche Genitalverstümmelung ergaben sich Antworten, die nicht weniger fürchterlich sind als dieser barbarische Brauch selbst. „Obwohl sich die Zahl der Kinder in unserem Bundesland aus Ländern, in denen Mädchen verstümmelt werden, in den letzten fünf Jahren teilweise verzwanzigfacht hat, ist der Landesregierung kein einziger Fall bekannt geworden“, konstatiert Rottmann nüchtern, „wohingegen 2017 allein in Hessen 572 Fälle erfasst wurden. Diese Differenz kann ich mir nur durch offensichtliches Desinteresse erklären. Und dadurch, dass die Landesgrünen auch hier lieber schweigen, als Kritik an der Massenzuwanderung hervorzurufen“.

Menschenrechtsverletzung schwerster Art? Die Landesregierung schweigt

Die Landesregierung antworte auf die Frage, ob weibliche Genitalverstümmelung eine Menschenrechtsverletzung schwerster Art darstelle, mit Zitaten aus dem Strafgesetzbuch. „Eine eindeutige Verurteilung kommt nicht über ihre Lippen – und dies, obwohl doch herkömmlich jede Lappalie zum Nachteil der Zuwanderer als Menschenrechtsverletzung gebrandmarkt wird“, so Rottmann. Es seien auch keinerlei Maßnahmen geplant, um die zahlreichen in Baden-Württemberg lebenden Mädchen aus den Beschneidungshochrisikoländern zu schützen oder auch nur zu erfassen. Dagegen werde eine völlig untaugliche Vorschrift im Kinderschutzgesetz, die der „Beratung“ dient, zum Heilsbringer hochgejubelt, jegliche Meldepflichten würden dagegen abgelehnt.

Vorsorgemaßnahmen? Meldepflichten? Fehlanzeige!

Trotz des massiven Anstiegs der Zahl der potentiellen Opfer in den letzten fünf Jahren hat die Landesregierung nichts unternommen, um Mädchen vor Verstümmelungen zu retten, die ihnen in den eigenen Familien drohen. Rottmann meint dazu: „Es wäre ohne weiteres möglich, bei Einschulungs- oder Vorsorgeuntersuchungen betroffene Familien oder Mädchen zu identifizieren und – wie in Frankreich – einer Meldepflicht zu unterwerfen. Das ansonsten so hochgehaltene Kindeswohl als oberste Richtschnur ist ausgeschaltet, wenn es um die »Tolerierung« dieser von Zuwanderern ausgehenden barbarischen Traditionen geht. Stünde die AfD in der Regierungsverantwortung, würde unsere Sorge den Mädchen gelten, die durch mittelalterliche Bräuche für ihr ganzes Leben geschädigt werden!“

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