Am 22.06.2017 überfällt Chalid M. ein 10-jähriges Mädchen auf einem Radweg in Höhe Friedhof Hirschau (Tübingen), er zerrt das Mädchen zu einem Heuhaufen und wirft sich auf sie. Gerette wird das Mädchen durch zwei zufällig vorbeifahrende Fahrradfahrer. Chalid M. stammt aus einer palästinensischen Familie, die im Flüchtlingsviertel Jarmuk am Rande von Damaskus gelebt hat. Im Jahre 2014 taucht Chalid M. zum ersten Mal in Deutschland auf, alleine und ohne Pass. Er bricht nach kurzer Zeit einen Deutschkurs ab, macht widersprüchliche Aussagen zum Verbleib seiner Papierer, wird beim stehlen im Kaufhaus erwischt, pöbelt betrunken Gäste eines Restaurant an und will einer 16-jährigen das Handy klauen. Er bekommt für diese und weitere Vergehen 18 Monate Haft aufgebrummt und wird natürlich nicht sofort abgeschoben...
WARUM zahlt der Steuerzahler weiterhin den Aufenthalt dieses Verbrechers ?!
Die ganze "Hintergrundsstory" von Chalid M. ist unfassbar lächerlich und unglaubwürdig, er konnte beispielsweise nicht die Flagge von Syrien zeichnen und kennt nur die erste Zeile der syrischen Nationalhymne, ziemlich "schwach" für einen angeblichen Syrer. Seine angebliche Herkunft verhindert letztendlich auch seine Abschiebung.
Seine Strafe für den Überfall auf das 10-jährige Mädchen: "wegen schwerer sexueller Nötigung und Kindesmissbrauchs: fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis, auf die Haft folgt möglicherweise die Sicherungsverwahrung." Es gibt für so eine Tat nur eine logische Bestrafung, "Flüchtlinge" die in dieser Weise das Asylrecht (und Gastrecht) missbrauchen, gehören umgehend abgeschoben, egal ob Syrer, Palästinenser, Afghane oder aus dem Taka-Tuka-Land.
Zitate und Quelle: https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/ueberfall-in-tuebingen--raetsel-um-das-aufenthaltsrecht-eines-fluechtlings-7854482.html